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Kosten
Jede Leistung hat ihren Preis: Sie können daher die Kosten im Vorwege centgenau kalkulieren. Anhand des Kostenrechners können Sie einfach eine Kostenberechnung vornehmen
> www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html<
Aber: nicht jeder Weg zum Anwalt endet beim Gericht. Erstberatung Sinn einer Erstberatung ist die Erfolgsaussichten in einer Sache abzuschätzen. Viele Probleme und Unsicherheiten können bereits in diesem Termin gelöst werden. Der Preis der Erstberatung orientiert sich an der Schwierigkeit der Sache als auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beratungsnehmers. Der Rat, von einem aussichtslosen Prozess Abstand zu nehmen, kostet zwar, er spart aber weit höhere Kosten. Sie sind eine Privatperson? In diesem Fall sieht das Gesetzt einen Höchstbetrag in Höhe von 190 Euro zuzüglich Mwst vor. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann sollten Sie sich dort möglichst frühzeitig um Kostenübernahme kümmern, in diesem Fall bezahlt die Rechtschutzversicherung die Kosten der Rechtsberatung Rechtlicher Hinweis Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
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