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Kosten II

Online Erstberatung

Ich biete zusätzlich die Möglichkeit der online Rechtsberatung an. Die für Anwälte geltende Gebührenordnung sieht bei der Erstberatung die Vereinbarung von Pauschalsätzen vor. Bei der Honorarvereinbarung kann es zu Gebührenunterschreitung kommen. Um dies auszuschließen, kann es vorkommen, dass ich bei Fällen mit geringem Streitwert keine online Beratung vornehmen kann. Ich werde keine Gebühren, die über dem gesetzlichen Rahmen liegen erheben, ohne vorher eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen zu schließen. Ihnen steht dann frei sich für diese Vereinbarung zu entscheiden. Es besteht keinerlei Verpflichtung für Sie. Wünschen Sie über die Erstberatung eine weitere Bearbeitung durch mich, werden die bisher angefallenen Gebühren angerechnet.

Rechtschutzversicherung

Überprüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, ob der vorgetragene Sachverhalt von Ihrer Rechtschutzversicherung abgedeckt wird und lassen Sie sich eine Kostendeckungszusage der Rechtschutzversicherung geben. In diesem Fall wird meine Rechung von Ihrer Versicherung erstattet.