Vollmacht und Einverständniserklärung

Dem Rechtsanwalt Sven-Uwe Blum, Steindamm 105, 20099 Hamburg, wird in Sachen

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sowohl Prozeßvollmacht für alle Verfahren, u. a. gemäß § 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67VwGO und § 73 SGG, in allen Instanzen als auch Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

  1. Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen einschließlich der Vorverfahren, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger; Vertretung gemäß § 411 2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß § 233 1 StPO; Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten; Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen; Entschädigung nach dem StrEG zu stellen.
    Sowohl Prozeßvollmacht für alle Verfahren, u. a. gemäß § 81 ff.ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO und § 73 SGG, in allen Instanzen als auch Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art erteilt.
  2. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigenAuslagen.
  3. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Die entstehenden Kosten trägt der Unterzeichnende.
  4. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von solchen von Widerklagen - auch in Ehesachen.
  5. Beteiligung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
  6. Vertretung vor den Familiengerichten gemäß § 78 ZPO sowie Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
  7. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in deren Vorverfahren.
  8. Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
  9. Vertretung in Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
  10. Alle Neben- und Folgeverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.
  11. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
  12. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
  13. __________________________________________________________________
  14. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, daß der Emailverkehr zwischen den Rechtsanwälten und ihm grundsätzlich unverschlüsselt erfolgt. Eine Verschlüsselung der Nachrichten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch hin. In diesem Fall erfolgt der verschlüsselte Datenaustausch mit dem von den Rechtsanwälten verwendeten Verschlüsselungsprogramm.

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